Bezahlbares Wohnen für alle
Bundespl. 15, 6300 Zug
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Beschreibung
Bezahlbarer Wohnraum für alle - für ein Vorkaufsrecht zu Gunsten der öffentlichen Hand - Online petition
Ausgangslage Gemäss § 1 Abs. 3 des Zuger Gesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum vom 30. Januar 2003 (Wohnraumförderungsgesetz, WFG; BGS 851.211) fördern die Einwohnergemeinden preisgünstigen Wohnraum durch «a) Erwerb von Land und Liegenschaften und Abgabe im Baurecht an gemeinnützige Bauträger; b) Realisierung eigener Bauvorhaben». Diese Bestimmung bleibt viel zu häufig toter Buchstabe. Die Wohnbaulandreserven der Gemeinden sind nämlich äusserst gering geworden. Für die Gemeinde
Merkmale
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Ahnliche Unternehmen
Gemeinnützige Einrichtung
Mehrzweckraum Eriswil
4952 Eriswil
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Gemeinnützige Einrichtung
Bodyandfreedom
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Bd de la Cluse 55, 1205 Genève
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